Versicherungsberatung für KMU GmbH
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„Der Bauherr ist im Baurecht der rechtlich und wirtschaftlich verantwortliche Auftraggeber bei der Durchführung von Bauvorhaben. Als Bauherr gilt, wer im eigenen Namen oder für eigene oder fremde Rechnung Bauvorhaben vorbereitet oder ausführt oder vorbereiten oder ausführen lässt. Er kann sowohl eine natürliche Person als auch eine juristische Person sein.“ (Definition „Bauherr“ gemäss Wikipedia)
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Wer plant, baut oder kauft, kommt zwangsläufig auch nicht an den Themen Baurecht und Steuern vorbei. Fragen Sie unseren Baujuristen oder unseren Steuerspezialisten nach Rat!